Was ist eigentlich ein gewerblicher Zwischenmietvertrag?
Die obige Frage wird uns öfters gestellt. Ebenso hören wir nicht selten die gar nicht so falsche Befürchtung: „Eine Wohnung zur Vermietung kaufen? Nein danke! Was mache ich, wenn ich da einen Mietnomaden rein bekomme, der dann, wenn er einmal ausziehen muss, auch noch mein Eigentum verwüstet? Oder was ist, wenn meine Wohnung nach dem Auszug eines Mieters über Monate leer steht, die Kosten aber trotzdem weiter laufen? Und dann muss ich mich auch noch um jeden tropfenden Wasserhahn kümmern und dem Mieterverein wegen der letzten Abrechnung lange Briefe schreiben. Das tu´ ich mir nicht an!“
Auf all die Fragen und Befürchtungen haben wir eine passende und beruhigende Antwort:
Schließen Sie einfach mit uns einen GEWERBLICHEN ZWISCHENMIETVERTRAG ab, wofür sich zahlreiche Wohnungs- und Hauseigentümer seit dem Jahre 1983 schon entschieden haben. Mit vielen unserer „ersten Kunden“ arbeiten wir noch heute erfolgreich zusammen. Mit einem Zwischenmietvertrag brauchen Sie sich um die vorgenannten Dinge keine Gedanken mehr zu machen und können sich auf die schönen Seiten des Lebens konzentrieren.
Bevor wir den besagten Zwischenmietvertrag genauer erläutern, möchten wir einmal Ihre Vorteile kurz und übersichtlich darstellen:
- Sie erhalten von uns einen FESTEN MIETZINS.
- Sie müssen KEINE LEERSTÄNDE und MIETZINSSCHWANKUNGEN oder ZAHLUNGSUNFÄHIGE ODER -UNWILLIGE MIETER fürchten.
- Wir vereinbaren eine FESTE VERTRAGSLAUFZEIT mit Verlängerungsmöglichkeit.
- Sie müssen NICHT FÜR SCHÄDEN an der Mietsache AUFKOMMEN, die der Mieter durch unsachgemäße Benutzung oder Vorsatz verursacht hat.
- Wir übernehmen die ABRECHNUNG DER MIETNEBENKOSTEN.
- Auf Wunsch werden wir für Sie notwendige INSTANDHALTUNGSARBEITEN veranlassen und kontrollieren.
- Wir allein führen die KORREPONDENZ MIT DEN MIETERN durch und sind deren alleiniger Ansprechpartner, wenn es ein Problem geben sollte.
- Sie haben KEIN PROBLEM mit dem NEUEN GESETZ, wonach nun der Auftraggeber (i. d. R. der Vermieter) den Makler bezahlen muss, wenn dieser für die Wohnungsvermietung eingeschaltet wird. Wir übernehmen das für Sie.
Nach diesem kurzen Überblick möchten wir einmal genauer unseren Zwischenmietvertrag vorstellen:
Wenn Sie sich entschließen, Ihre Immobilie an uns als gewerblichen Zwischenanmieter zu vermieten, würde zwischen Ihnen und uns ein Vertrag über eine bestimmte und festgelegte Laufzeit, in der Regel zwischen fünf und fünfzehn Jahren, abgeschlossen.
Sie übergeben Ihre Immobile an uns und wir vermieten diese im eigenen Namen weiter, womit Sie nur mit uns ein langjähriges Vertragsverhältnis unterhalten und sich über Mieterwechsel, Leerstände, Zahlungsprobleme der Endmieter etc. keine Gedanken machen müssen.
Für die Vertragslaufzeit wird sodann ein fester Mietzins vereinbart, den wir -eine den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend überlassene Mietsache vorausgesetzt- dann monatlich und pünktlich nebst der aktuellen Mietnebenkosten an Sie zahlen. Diesen Mietzins leisten wir natürlich auch, wenn die Immobilie leer steht oder der Endmieter seine Miete unberechtigter Weise nicht oder nicht vollständig an uns zahlt. Die durch eine mögliche Zahlungs- und Räumungsklage (z.B. bei Zahlungsverzug der Endmieter) entstehenden Kosten, die sehr hoch ausfallen können, sowie die Durchführung des ganzen Verfahrens müssen Sie nicht interessieren. Sollten die Mieten, wie in den vergangenen Jahren passiert, deutlich fallen bzw. schwanken, hat dies während der Vertragslaufzeit keine Auswirkungen auf den zwischen Ihnen und uns festgelegten Mietzins, womit Sie eine sichere Kalkulation Ihrer Mieteinnahmen haben.
Sollte einmal, was man nie ausschließen kann, ein Endmieter die Wohnung nicht ordnungs- und vertragsgemäß behandeln, ist es natürlich unsere Sache, für die Beseitigung der von dem Mieter vorsätzlich angerichteten Schäden Sorge zu tragen. Dass dieses nicht zu Ihren finanziellen Lasten als Eigentümer gehen kann, ist selbstverständlich.
Im Rahmen unseres Zwischenmietvertrages erstellen wir auch die Mietnebenkostenabrechnungen für unsere Endmieter und, je nach Vereinbarung, die notwendigen Abrechnungen zwischen Ihnen und uns. Einen eventuellen auf die Vorlage der Abrechnungen folgenden Schriftwechsel mit den Mietern oder deren Vertretern führen natürlich wir, so wie wir auch generell der Ansprechpartner für unsere Mieter sind, sollte es einmal kleinere Probleme geben.
Sofern Instandhaltungen und Reparaturen notwendig erscheinen, sind wir ebenfalls gern bereit, Ihnen bei der Durchführung der Maßnahmen, der Auswahl der Handwerker sowie der Koordination und Überprüfung der Arbeiten behilflich zu sein. Sollten Sie es wünschen, veranlassen wir auch direkt die Durchführung kleinerer Reparaturarbeiten für Sie, so dass Sie sich um diese Dinge nicht kümmern müssen.
Wenn eines Tages der Zwischennmietvertrag zwischen Ihnen und uns endet, treten Sie automatisch in den mit den Endmietern abgeschlossenen Mietvertrag als Vermieter ein.
Auch wenn verständlicherweise noch kein Immobilieneigentümer hiervon Gebrauch gemacht hat, so haben Sie natürlich jederzeit das Recht, unseren Zwischenmietvertrag bei gravierenden Vertragsverstößen unsererseits zu kündigen und dann selbst den Endmietvertrag als Vermieter einzutreten. Wir sind uns jedoch sicher, dass Sie hierüber keine Sekunde nachdenken werden.
Man kann also sagen, dass aus Ihrer Immobilie durch einen Zwischenmietvertrag mit der ZIGGERT GRUNDBESITZVERWALTUNG UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG eine SORGLOS-IMMOBILIE werden kann.
Und auch die Endmieter profitieren aus einem Zwischenmietvertrag, da auch sie einen versierten, erfahrenen und professionell arbeitenden Vertragspartner haben, auf den sie zählen können. Wir meinen, dass bei einem guten Zwischenmietvertrag unsere Vertragspartner auf beiden Seiten, also der Eigentümer und natürlich auch der Mieter, zufrieden sein sollen.
Nun werden Sie sich natürlich fragen, was der ganze Service kostet und wie wir unser Geld aus einem Zwischenmietvertrag verdienen. Diese Frage ist berechtigt und verdient eine offene Antwort:
Wir können aufgrund unserer Erfahrung genau abschätzen, zu welchem Mietzins und mit welchen Risiken Ihre Wohnung oder Ihr Haus an einen Endmieter vermietet werden kann und kalkulieren unter Berücksichtigung der ortsüblichen Vergleichsmieten, der Gegebenheiten des Mietmarktes sowie der Beschaffenheit und Lage Ihrer Immobilie eine Endmiete. Ein gewisser Prozentsatz dieser kalkulierten Endmiete wird dann unser Überschuss sein. Der überwiegende Anteil soll natürlich Ihnen zu Gute kommen. Und diesen besagten Anteil schreiben wir als einen festen Euro-Betrag im Zwischenmietvertrag fest, so dass Sie eine klare Kalkulationsgrundlage, z.B. auch bei der Finanzierung Ihrer Immobilie über die Bank, vorweisen können.
Alternativ zum beschriebenen Zwischenmietvertrag unterhalten wir auch Mietverwaltungsverträge mit einem fest zugesicherten Mietzins. Der besagte Mietverwaltungsvertrag gestaltet sich ähnlich dem Zwischenmietvertrag. Bei dieser Variante besteht jedoch der Mietvertrag zwischen Ihnen und dem Mieter. Wir sind als Mietverwalter tätig. Natürlich müssen Sie, wie bereits erwähnt, auch bei dem Mietverwaltungsvertrag auf den fest zugesicherten Mietzins sowie die sonstigen und beschriebenen Annehmlichkeiten nicht verzichten.
Wenn wir nun Ihr Interesse geweckt haben sollten, dann setzen Sie sich doch einfach einmal mit uns in Verbindung. Wir würden gern mit Ihnen über einen auf Sie und Ihre Immobilie zugeschnittenen Zwischenmietvertrag, Mietverwaltungsvertrag, vielleicht sogar in Verbindung mit einem Verwaltungsvertrag, sprechen.
(Bei den vorstehenden Ausführungen handelt es sich natürlich nur um eine allgemeine Beschreibung unserer Zwischenmietverträge zum Zwecke der Information. Die genauen Einzelheiten, Rechte und Pflichten, die dann speziell auf die einzelne Immobilie und die Vertragspartner zugeschnitten sind, ergeben sich aus den jeweiligen Verhandlungen und schlussendlich Verträgen. Ebenso behalten wir uns vor, von der Anmietung einzelner Immobilien Abstand zu nehmen.)